Rechtsanwalt H.A. Steinhüser
Seit Mitte 1977 bin ich als
Rechtsanwalt in Bielefeld tätig, nachdem ich mein Studium mit 1. Staatsexamen an der
Wilhelms-Universität in Münster und meinen Referendardienst mit 2. Staatsexamen in
Bielefeld absolviert habe.
Ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit war von Beginn an das Verkehrsrecht, da mein damaliger Ausbilder und späterer Partner mir darin ein besonderer Lehrmeister war.
Unter diesen Begriff fasse ich nicht nur die
Schadenregulierung, sondern auch die Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen,
bis hin zur Verteidigung wegen fahrlässiger Tötung oder Nebenklagevertretung der
Geschädigten.
Fundierte Kenntnisse des Sachverständigenwesens, die
Möglichkeit, mit Sachverständigen auf einer Ebene zu diskutieren, und sie für
Strafverteidigungen einzusetzen ist sicherlich eine ganz besonders wichtige
Voraussetzung.
Hinzu kommt Gewährleistungsrecht, vor allen Dingen auch beim Fahrzeug- und Motorradkauf, wobei das Wissen von technischen Zusammenhängen auch insoweit mir und den Mandanten zugute kommt.
Mit Beginn meiner Rechtsanwaltstätigkeit fiel zusammen die
Familienrechtsreform, die sehr umfassend war und im Familienrecht das
Verschuldensprinzip abschaffte und Familiengerichte begründete.
Von Beginn an habe ich mich sehr für das Familienrecht interessiert.
so dass dies heute ein wesentlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist. Dazu
gehören natürlich auch die Mediation sowie
die Paarberatung.
Nach Wegfall der Zulassungsbeschränkung bin ich im Übrigen
in ganz Deutschland, so auch in den neuen Bundesländern, unterwegs und für meine
Mandanten tätig.
Da ich unsere Kanzlei immer als Allgemeinpraxis verstanden
habe, die den Mandanten umfassend nicht nur auf den Spezialgebieten betreuen
kann, stehen meine Kollegen und ich wie bisher den Ratsuchenden in jeder
Rechtsfrage zur Verfügung.
Wenn Sie mit mir persönlich in
Kontakt treten möchten, können Sie mir hier
eine e-mail schreiben.