Trotz unserer Spezialisierung auf die Rechtsgebiete Verkehrsrecht und Familienrecht verstehen wir uns im Grunde als Allgemeinpraxis, die dem Rat suchenden Mandanten nicht nur bei der Bewältigung des speziellen Problems hilft, sondern natürlich auch unabhängig von den von uns angebotenen, spezifischen Rechtsgebieten, Unterstützung in allen Rechtsfragen gewährleistet.

Da die vier sich in der Kanzlei befindlichen Rechtsanwälte über verschiedene Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte verfügen, sind wir in der Lage, für Sie einen großen Umfang der gesamten Rechtsgebiete abzudecken. Insbesondere handelt es sich dabei um

  • Verkehrsrecht (Unfallschadenregulierung, Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen) (mehr...)

  • Gewährleistungsansprüche aus Kaufvertrag (z.B. beim Autokauf) (mehr...)

  • Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht) (mehr...)

  • Erbrecht

  • Strafrecht

  • Allgemeines Vertragsrecht (mehr...)

  • Telekommunikations- und Onlinerecht

  • Sozialrecht


Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und es nicht genau in eines der obigen Rechtsgebiete einordnen können, rufen Sie uns doch einfach kurz an oder schreiben eine Email - wir sind Ihnen gerne behilflich.