Erbrecht und Testamentsvollstreckung
Auch wenn keine besonders hohe Vermögenswerte zu vererben sind, sollte man sich frühzeitig Gedanken darüber machen, wie der Nachlass nach dem Tod sinnvoll verteilt wird. Vorausschauende Testamente vermeiden langwierige Rechtstreitigkeiten nach dem Tod, die nicht selten jahrelang dauern und einen Großteil des Vermögens vernichten. Das gilt auch für Regelungen zur Vor - und Nacherbschaft und zur Verteilung des Nachlasses nach bestimmten Vorstellungen. Nicht selten ist auch eine Testamentsvollsteckung sinnvoll, wenn mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer und/oder Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind.
Der Testamentsvollstrecker wird im Testament benannt, und vom Amtsgericht eingesetzt, sodass eine Überprüfung seiner Tätigkeit gewährleistet wird.
Das Erbrecht ist m.E. so kompliziert, dass eine Beratung sicher weiterhilft. Zum Erbrecht gehört nicht nur das Testament, auch die Fälle sinnvoller Ausschlagung, die Folgen der Ausschlagung für weitere mögliche Erben, z.B. die Kinder, die Fristen die einzuhalten sind und die Formvorschriften seien nur exemplarisch genannt.
Weiterhin wichtige Aufgaben des Rechtsanwaltes sind die Berechnung und Geltendmchung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, denen Auskunftsbegehren meistens vorgelagert sind.
Auch hier gilt mein Rat, dass eine rechtzeitige Beratung unter dem Strich die preiswertere Methode ist, zu Ihrem Recht zu kommen.
H.A. Steinhüser, Rechtsanwalt und Mediator