Kosten der Beauftragung des Rechtsanwaltes

Die Regulierung eines Verkehrsunfalls bietet, wie Sie im Ansatz den Ausführungen auf unserer Homepage entnehmen können, eine derartige Fülle von Ansprüchen, die Sie als nicht juristisch geschulter Geschädigter in der regel nicht überblicken können. Seien Sie aber sicher, dass der Sachbearbeiter des gegnerischen Versicherers über jedes potentielle Problem bestens geschult und informiert ist. 

Wenn es also darum geht, welcher Nutzungsausfall Ihnen zusteht oder ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben und in welcher Höhe sind Sie auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters - dessen Arbeitgeber ja der Versicherer ist - angewiesen. Sie sollten sich also überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, einen spezialisierten Anwalt mit der Regulierung des Unfalls zu beauftragen, zumal zu den gem. § 249 BGB erstattungsfähigen Kosten grundsätzlich auch als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung die Kosten des Rechtsanwalts  zählen, der die Unfallschadenregulierung für Sie übernimmt.  

Sie werden also bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall durch die Beauftragung eines Anwalts mit keinerlei Kosten belastet und zwar auch dann, wenn Sie über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Möglicherweise für den einen oder die andere ein Argument mehr, die Mühen einer Schadenregulierung einem Anwalt zu überlassen... 

Sollte ein Fall der Mithaftung vorliegen, würden die Kosten des Anwalts von der Gegenseite im Verhältnis der Haftungsanteile bezahlt. Sollten Sie also eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen haben, haben Sie ohnehin kein Kostenrisiko.

Sie erreichen uns telefonisch unter  0521-175558 sowie per mail an kanzlei‎@‎ra-bielefeld.de  (wir regulieren Unfallschäden bundesweit!)