Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag (auch Anstellungsvertrag) ist nach deutschem Recht ein Vertrag  über die persönliche Erbringung einer  Dienstleistung des Arbeitnehmers, für deren Verrichtung der Arbeitgeber eine Vergütung bezahlt.

Arbeitsverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei häufig zu Beginn eine Probezeit vereinbart wird, innerhalb derer sich der Arbeitnehmer bewähren kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch ein befristetes Arbeitsverhältnis möglich. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag hinsichtlich seiner Wirksamkeit keiner besonderen Form unterliegt, bedarf eine Befristung des Arbeitsverhältnisses – neben der Erfüllung weiterer Voraussetzungen – zwingend der Schriftform. Ist die Schriftform nicht gewahrt oder sind die weiteren Voraussetzungen für eine Befristung nicht gegeben, so ist die Befristung insgesamt unwirksam mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt.

Unabhängig davon hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem die wesentlichen Vertragsbestandteile (Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, etc) festgehalten sind.